FB 4/Stawinski/Dürselen 14.03.2020
Schulen und Kitas werden geschlossen
Informationen für Eltern
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Schulen in NRW ab
Montag, 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 geschlossen bleiben.
Auch wurde festgelegt, dass Kinder im Alter bis zur Einschulung in diesem Zeitraum
keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische
Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ mehr betreten
dürfen.
Das gilt auch für alle Einrichtungen in Wiehl, auch für solche, die nicht in städtischer
Trägerschaft sind.
Diese Maßnahme hat das Ziel, die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen, daher
sind alle Erziehungsberechtigen aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu
gewährleisten.
Allerdings sieht die Landesregierung vor, dass es weiter Betreuungsmöglichkeiten für
Kinder von berufstätigen Eltern in der kritischen Infrastruktur geben muss. Zu dieser
gehören folgende Berufsfelder. ( Nachweis vom Arbeitgeber ist erforderlich)
 Gesundheitsversorgung
 Pflege
 Behindertenhilfe
 Kinder- und Jugendhilfe
 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
 Nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst,
Katastrophenschutz)
Voraussetzung für die Betreuung ist, dass
 die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen
 die Kinder nicht in Kontakt mit infizierten Personen stehen bzw. seit dem
Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine
Krankheitssymptome aufweisen
 die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert
Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell
abrufbar im Internet unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete
.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind
und sie keine Krankheitssymptome aufzeigen.
Diese Betreuung ist nur dann sicherzustellen, wenn
 keine anderweitige Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige
sichergestellt werden kann
und/oder
 durch die Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeiten und flexibler
Arbeitsplatzgestaltung ( z.B. Homeoffice) keine auskömmliche
Betreuungssituation hergestellt werden kann
Sofern Sie zu dem oben beschriebenen Personenkreis gehören und auf eine Betreuung
Ihres Kindes angewiesen sind, können Sie Ihr Kind am Montag, den 16.03.2020 zu den
gewohnten Öffnungszeiten in die Einrichtung bringen.
Die Einrichtungsleitung wird das weitere Prozedere mit Ihnen besprechen.
Der Bürgermeister
-Ulrich Stücker-